Spielordnung der
„ Dorfbuben“ Kalkhorst
( Skat- & Kniffelabteilung )
Inhaltsübersicht
§ 1 Spielbetrieb und Meisterschaften
§ 2 Spielberechtigung
§ 3 Spielweise
§ 4 Spielaufgabe und -abbruch
§ 5 Spielleiter und Schiedsgericht
§ 6 Meisterschaften des DSkV
§ 7 Ehrungen und Preise
§ 8 Preisskat / Preiskniffeln
§ 9 Fairness-Pokal
§ 10 Teilnahme der Clubmitglieder
Inkrafttreten
§ 1
Spielbetrieb und Meisterschaften.
Clubpreisskat offen für alle Skatspieler
1. Gespielt wird jeden Freitag ab 19.00 Uhr 2 x 36 Spiele. Sofern ein Freitag auf
einen Feiertag fällt, bestimmt der Vorstand gegebenenfalls einen Ersatztermin.
2. Folgender Zeitplan ist einzuhalten:
a) 18.55 Uhr: Feststellung der Anwesenden durch den Spielleiter ( wer nach
19.00 Uhr erscheint hat nur ein Anrecht auf Spielteilnahme wenn wenigstens 1
Dreiertisch vorhanden ist und alle Teilnehmer damit einverstanden sind.)
b) 19.00 Uhr: Spielbeginn der 1. Serie
c) 20.55 Uhr: Spielende der 1. Serie
(Das im Gang befindliche Spiel wird zu Ende gespielt)
d) 21.05 Uhr: Spielbeginn der 2. Serie
e) 23.00 Uhr: Spielende der 2. Serie
(Das im Gang befindliche Spiel wird zu Ende gespielt)
3. Erster Spieltag im Jahr ist der erste Freitag im Juni.
4. Letzter Spieltag mit Wertung für die Jahresmeisterschaft ist der letzte
Freitag im Mai des darauffolgenden Jahres.
5. Der Einsatz beträgt 9,50€ das Abreizgeld beträgt 1.-3. verl. Spiel 0,50€ ab dem
4. verl. Spiel 1,00€ ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte).
Clubmeisterschaft nur für Clubmitglieder
1. Gespielt wird jeden 1. und 3. Dienstag eines Monats.
2. der 1. Spieltag ist der 1. Dienstag im Juni und der letzte Spieltag der 3. Dienstag
Monat Mai des darauffolgenden Jahres.
3. Gespielt werden 2 Serien zu 24 Spielen.
4. Beginn der 1. Serie ist 18.30 Uhr, Ende der 1. Serie ist 19.30 Uhr.( wer nach
18.30 Uhr erscheint hat nur ein Anrecht auf Spielteilnahme wenn wenigstens 1
Dreiertisch vorhanden ist.
5. Beginn der 2. Serie ist 19.40 Uhr, Ende der 1. Serie ist 20.40 Uhr.
6. Der Einsatz beträgt 7,00€ das Abreizgeld beträgt 1.-3.
verl. Spiel 0,50€ ab dem 4. verl. Spiel 1,00€
Clubmeister ist, wer den höchsten Wert aus 15 von 22 Spieltagen aufweist.
Weihnachtspreisskat nur für Clubmitglieder
1. Am 2.Weihnachtsfeiertag findet ein Weihnachtspreisskat für alle
Mitglieder statt. Der Einsatz beträgt 6,00 € und 1€ pro Verlustspiel.
Jeder Teilnehmer erhält einen Preis. Abweichend von Abs. 2 ist Spielbeginn um
15.00 Uhr. Gespielt werden drei Serien zu 24 Spielen. (1. Serie wird gelost und
zur 2. und 3.Seriewird gesetzt.) Spielende und Preisverteilung sind gegen 18.00
Uhr.
Clubpokal nur für Clubmitglieder
Am Clubpokal können alle Mitglieder teilnehmen.
1. An einem Samstag ( wir vom Vorstand bestimmt) werden 3 Serien zu 24 Spielen
mit einem Zeitlimit von 60 Minuten je Serie gespielt. Bei Zeitüberschreitung wird
das laufende Spiel zu Ende gespielt und die Spielliste danach abgerechnet.
Kniffelabend der Kniffelabteilung
1. Der Clubabend der Kniffelabteilung ist der 2. Dienstag eines jeden Monats.
Beginn ist 19.00 Uhr und es wird ein Blatt mit 6 Serien gespielt. Sieger ist wer
nach den 6 Serien die meiste Punktzahl hat.
2. Der Clubabend ist eine Nichtraucherveranstaltung an der Mitglieder sowie
Gäste teilnehmen dürfen.
Preiskniffelturnier
1. Das Preiskniffelturnier findet am letzten Samstag im Monat statt. Sollte
dieser Termin ausfallen, bestimmt der Vorstand ggf. einen Ersatztermin.
2. Spiel- und Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die sich spätestens am
Mittwoch vor dem Turnier beim Vorstand angemeldet haben. Zur Anmeldung
wird eine Liste ausgelegt in die sich der Teilehmer zu dem Turnier eintragen kann.
( auch über Telefon oder Mail )
3. Die Eintragung in die Liste ist bindend, d.h. bei Nichterscheinen oder kurzfristiger
Absage ist das angesetzte Startgeld als Strafe in die Clubkasse zu zahlen.
Als Ausnahmen gelten nur Krankheit oder Witterungseinflüsse die ein
Erscheinen unmöglich machen !!!
§2
Spielberechtigung Skat.
1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder und Gästespieler
( ausgenommen Clubveranstaltungen die nur für Mitglieder sind).
2. Spielberechtigung für einen Spieler, der nach Spielbeginn der 1. Serie erscheint,
besteht nur, wenn wenigstens ein 3er-Tisch vorhanden ist.
3. Die Spielleitung hat das Recht, einen Spieler in begründeten Fällen vom
Spielbetrieb auszuschließen. ( Trunkenheit, grobe Beleidigung, unsportliches
Verhalten oder absichtliches Falschspielen) Der betreffende Spieler zahlt eine
Strafe in Höhe von 10,00 € in die Clubkasse und wird vom Spielbetrieb
ausgeschlossen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet !
Spielberechtigung Kniffel
1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder und Gästespieler
( ausgenommen Clubveranstaltungen die nur für Mitglieder sind).
2. Spielberechtigung für einen Spieler, der nach Spielbeginn erscheint, besteht nur,
wenn alle Teilnehmer damit einverstanden sind.
3. Die Spielleitung hat das Recht, einen Spieler in begründeten Fällen vom
Spielbetrieb auszuschließen. ( Trunkenheit, grobe Beleidigung, unsportliches
Verhalten oder absichtliches Falschspielen) Der betreffende Spieler zahlt eine
Strafe in Höhe von 10,00 € in die Clubkasse und wird vom Spielbetrieb
ausgeschlossen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet !
§ 3
Spielweise Skat.
1. Gespielt wird unter Leitung eines Spielleiters. ( Kassenwart am Spieltag)
2. Es werden jeweils zwei Serien zu 36 Spielen ( Preisskat ) oder zwei Serien zu 24
Spielen ( Clubmeisterschaft ) nach der Internationalen Skatordnung gespielt,
sofern nicht in dieser Spielordnung etwas anderes bestimmt wird.
3. Zur 1. und 2. Serie eines jeden Spieltages werden die Spieler zu den
einzelnen Tischen ausgelost (Preisskat).
3a. Zur 1. Serie wird gelost und zur 2. Serie wird gelost. ( Clubmeisterschaft )
4. Verlorene Spiele werden in die Vereinskasse mit 0,50 € für das 1. - 3.
verlorene Spiel und 1,00 € ab dem 4. verlorenen Spiel abgerechnet
(Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte ).
Spielweise Kniffel
1. Gespielt wird unter Leitung eines Spielleiters.
2. Es werden jeweils zwei Runden zu 3 Serien gespielt, sofern nicht in dieser
Spielordnung etwas anderes bestimmt wird.
3. Zur 1. und 2. Runde eines jeden Spieltages werden die Spieler zu den
einzelnen Tischen ausgelost.
4. Streicher werden mit 0,50€ je Strich, max. aber 3,00€ je Blatt abgerechnet.
§ 4
Spielaufgabe und -abbruch.
1. Erfolgt eine Spielaufgabe am 4er-Tisch, so ist die begonnene Liste als
3er-Tisch zu Ende zu spielen.
2. Erfolgt eine Spielaufgabe am 3er-Tisch, so bestimmt die Spielleitung einen
Spieler, der die Liste nach Beendigung seiner eigenen Liste weiter fortsetzt.
3. Der ausscheidende Spieler wird mit seinen bis zum Abbruch eingebrachten
Punkten abgerechnet und gewertet.
4. Jedes Spiel ist zu Ende zu spielen, allein der Alleinspieler hat das Recht ein
Spiel aufzugeben oder zu verkürzen. Gegenspieler dürfen in
Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Mitspielers ein Spiel aufgeben
( Null Ouvert, Grand Ouvert ). Zuwiderhandlungen werden mit 10,00 €
Strafgeld für die Clubkasse geahndet.
§ 5
Spielleiter und Schiedsgericht.
Der Kassenwart am jeweiligen Spielabend ist der Spielleiter.
1. Der Spielleiter ist verantwortlich für den Spielbetrieb, insbesondere
a) die Einhaltung des pünktlichen Spielbeginns und –endes,
b) die Ausgabe und Einziehung der Spielkarten und Spiellisten,
c) die Einziehung der Spiellisten und deren Abrechnung mit dem
Listenführer,
d) die Endabrechnung mit dem Schatzmeister des Clubs,
e) die ordnungsgemäße Führung der Listen und Tabellen.
2. Die jeweiligen Punktestände werden vom Spielleiter vor jedem
Spielabend bekanntgegeben oder erfolgt durch Aushang der Spielliste.
3. Bei Streitigkeiten ist unverzüglich ein Schiedsrichter an den Tisch zu rufen.
Dieser Schiedsrichter soll nach Möglichkeit ein Spieler mit
Schiedsrichterausweis des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV) sein.
Steht ein solcher Spieler nicht zur Verfügung, benennt die Spielleitung
einen anderen geeigneten Spieler als Schiedsrichter. Die Entscheidungen
des Schiedsrichters sind mit Wirkung auf den jeweiligen Spielabend
endgültig.
4. Es wird ein Schiedsgericht gebildet.
Das Schiedsgericht besteht aus:
a) dem Spielleiter,
b) allen Mitgliedern mit DSkV-Schiedsrichterausweis.
c) bzw. 2 geeignete erfahrene Skatspieler
Das Schiedsgericht tritt zusammen, wenn ein Spieler eine getroffene
Schiedsrichterentscheidung anficht. Das Schiedsgericht entscheidet nach
Anhörung aller an der strittigen Entscheidung beteiligten Spieler mit
einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit bleibt es bei der ursprünglich
ergangenen Entscheidung.
§ 6
Meisterschaften des DSkV.
1. Zur Teilnahme an der Einzelmeisterschaft der Verbandsgruppe werden die
Spieler in der Reihenfolge der letzten Vereinsmeisterschaft gemeldet. Bei
Verzicht eines qualifizierten Spielers rückt der Nächste nach.
2. Startgelder bei Verbandsgruppen-Meisterschaften sowie beim Damenpokal
werden vom Teilnehmer selber übernommen.
3. Bei Übernachtungen wird ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € pro Teilnehmer
und Veranstaltung gezahlt.
4. Die Einteilung der Mannschaften erfolgt durch den Kapitän der Mannschaft an
einem separaten Abend, der vom Vorstand einberufen wird.
5. Beim Ligaspielbetrieb wird die Mannschaft durch den Kapitän bestimmt.
Der Vorstand hat ein Veto-Recht. Jeder Teilnehmer erhält für
diesen Tag 10,00 € Speisegeld und der Fahrer zusätzlich ein Kilometergeld
in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (einfache Fahrt) . Es sind
Fahrgemeinschaften zu bilden.
§ 7
Ehrungen und Preise Skat.
1. Die 5 Bestplatzierten der Clubmeisterschaft erhalten einen Pokal sowie eine
Urkunde. Der erste Platz erhält einen Wanderpokal.
2. Die 5 Bestplatzierten der Preisskatmeisterschaft erhalten einen Sachpreis und
eine Urkunde,
3. Die Clubpokale sind Wanderpokale, die Eigentum des Clubs bleiben!
Nach mindestens dreimaligem Gewinn kann der letzte Gewinner den Pokal
behalten.
Ehrungen und Preise Kniffeln.
1. Die 3 Bestplatzierten der Clubmeisterschaft erhalten einen Pokal sowie eine
Urkunde. Der erste Platz erhält einen Wanderpokal.
2. Die 5 Bestplatzierten erhalten einen vom Vorstand festgelegten Sachpreis.
3. Der Wanderpokal bleibt Eigentum des Clubs und werden im Clubraum ausgestellt.
Nach mindestens dreimaligem Gewinn kann der letzte Gewinner den Pokal
behalten.
§ 8
Preisskat.
1. An jedem Freitag findet ein Preisskatturnier, das in die Jahreswertung
eingeht, statt. Für Clubmitglieder ist die Teilnahme mindestens einmal innerhalb
von 4 Wochen Pflicht. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes Fehlen durch
Arbeit oder Krankheit. Der Vorstand ist immer darüber zu informieren!
2. Der Einsatz beträgt 9,00 € je Spieltag. ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte. )
3. Die ersten fünf Platzierten erhalten einen Fleisch- oder Sachpreis. Der
Letztplatzierte erhält einen Trostpreis( 15 Teilnehmer). Bei einer höheren
Teilnehmerzahl werden weitere Plätze ausgelobt.
4. Besonderheiten hierzu siehe § 1.
Preiskniffelturnier
1. Am letzten Samstag im Monat (unter Termine ) findet ein Preiskniffelturnier, das in
die Jahreswertung eingeht, statt. Für Clubmitglieder ist die Teilnahme mindestens
einmal innerhalb von 6 Wochen Pflicht. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes
Fehlen durch Arbeit oder Krankheit. Der Vorstand ist immer darüber zu
informieren!
2. Der Einsatz beträgt 9,00 € je Spieltag. ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte. )
3. Die ersten fünf Platzierten erhalten einen Fleisch- oder Sachpreis. Der
Letztplatzierte erhält einen Trostpreis.
§ 09
Fairness-Pokal.
1. Der Fairness-Pokal ist ein dem Verein gestifteter Wanderpokal, der für die
Dauer eines Jahres beim Gewinner verbleibt. Nach mindestens
dreimaligem Gewinn kann der letzte Gewinner den Pokal behalten.
2. Die Bewertung soll Freundlichkeit, Verhalten gegenüber anderen
Mitspielern, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft widerspiegeln.
3. Die Wahl erfolgt am 1. Spieltag im Oktober.
4. Jedes Mitglied kann bis zu 3 anderen Mitgliedern jeweils eine Stimme geben.
5. Die eigene Person soll nicht bewertet werden.
6. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 10
Teilnahme der Clubmitglieder Skat.
Die Mitglieder sind verpflichtet mindestens einmal in 4 Wochen an einer
Clubveranstaltung ( Clubmeisterschaft 1. und 3. Dienstag im Monat oder am
Preisskat jeden Freitag ) teilzunehmen. Nichterscheinen zieht ein Strafgeld in
Höhe von 10,00 € nach sich. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes
Fernbleiben wegen Arbeit oder Krankheit( ist telefonisch oder schriftlich dem
Vorstand zu melden ).
Teilnahme der Clubmitglieder Kniffel.
Die Mitglieder sind verpflichtet mindestens einmal in 6 Wochen an einer
Clubveranstaltung ( Kniffelabend 2. Dienstag im Monat oder am
Preiskniffelturnier am Samstag) teilzunehmen. Nichterscheinen zieht ein Strafgeld
in Höhe von 10,00 € nach sich. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes
Fernbleiben wegen Arbeit oder Krankheit( ist telefonisch oder schriftlich dem
Vorstand zu melden ).
Inkrafttreten.
Diese Spielordnung tritt zum 05.07.2008 in Kraft
Der Vorstand der „ Dorfbuben"
geändert am 14.11.2009
geändert am 29.05.2010
geändert am 17.12.2010