Spielordnung der

„ Dorfbuben“ Kalkhorst

Inhaltsübersicht

§   1 Spielbetrieb und Meisterschaften

§   2 Spielberechtigung

§   3 Spielweise

§   4 Spielaufgabe und -abbruch

§   5 Spielleiter und Schiedsgericht

§   6 Meisterschaften des DSkV

§   7 Ehrungen und Preise

§   8 Preisskat

§   9 Fairness-Pokal

§ 10 Teilnahme der Clubmitglieder

        Inkrafttreten

§ 1

Spielbetrieb und Meisterschaften.

Clubpreisskat offen für alle Skatspieler

1. Gespielt wird jeden Freitag ab 19.00 Uhr 2 x 36 Spiele. Sofern ein Freitag auf 

    einen Feiertag fällt, bestimmt der Vorstand gegebenenfalls einen Ersatztermin.

2. Folgender Zeitplan ist einzuhalten:

    a) 18.55 Uhr: Feststellung der Anwesenden durch den Spielleiter

    b) 19.00 Uhr: Spielbeginn der 1. Serie

    c) 20.55 Uhr: Spielende der 1. Serie

        (Das im Gang befindliche Spiel wird zu Ende gespielt)

     d) 21.05 Uhr: Spielbeginn der 2. Serie

     e) 23.00 Uhr: Spielende der 2. Serie

        (Das im Gang befindliche Spiel wird zu Ende gespielt)

3. Erster Spieltag im Jahr ist der erste Freitag im Juni.

4. Letzter Spieltag mit Wertung für die Jahresmeisterschaft ist der letzte

    Freitag im Mai des darauffolgenden Jahres.

5. Der Einsatz beträgt 8,00€  das Abreizgeld beträgt 1.-3. verl. Spiel 0,50€ ab dem

    4. verl. Spiel 1,00€ ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte).

Clubmeisterschaft nur für Clubmitglieder

1. Gespielt wird jeden 1. und 3. Dienstag eines Monats.

2. der 1. Spieltag ist der 1. Dienstag im Juni und der letzte Spieltag der 3. Dienstag

    Monat Mai des darauffolgenden Jahres.

3. Gespielt werden 2 Serien zu 24 Spielen.

4. Beginn der 1. Serie ist 18.30 Uhr, Ende der 1. Serie ist 19.30 Uhr.

5. Beginn der 2. Serie ist 19.40 Uhr, Ende der 1. Serie ist 20.40 Uhr.

6. Der Einsatz beträgt 1,00€ ( für die Jugendkasse ) das Abreizgeld beträgt 1.-3.

    verl. Spiel 0,50€ ab dem 4. verl. Spiel 1,00€ ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die

    Hälfte).

Clubmeister ist, wer den höchsten Wert aus 15 von 22 Spieltagen aufweist.

Weihnachtspreisskat nur für Clubmitglieder

1. Am 2.Weihnachtsfeiertag findet ein Weihnachtspreisskat für alle

    Mitglieder statt. Der Einsatz beträgt 5,00 €. Jeder Teilnehmer erhält

    einen Preis. Abweichend von Abs. 2 ist Spielbeginn um 15.00 Uhr. Gespielt

    werden drei Serien zu 24 Spielen. (1. Serie wird gelost und zur 2. und 3.Serie

    wird gesetzt.) Spielende und Preisverteilung sind gegen 18.00 Uhr.

Clubpokal nur für Clubmitglieder

     Am Clubpokal können alle Mitglieder teilnehmen. Zu diesem Ereignis

1.  An einem Samstag ( wir vom Vorstand bestimmt) werden 3 Serien zu 24 Spielen

     mit einem Zeitlimit von 60 Minuten je Serie gespielt. Bei Zeitüberschreitung wird

     das laufende Spiel zu Ende gespielt und die Spielliste danach abgerechnet.

§ 2

Spielberechtigung.

1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder und Gästespieler

   ( ausgenommen Clubveranstaltungen die nur für Mitglieder sind).

2. Spielberechtigung für einen Spieler, der nach Spielbeginn der jeweiligen

    Serie erscheint, besteht nur, wenn wenigstens ein 3er-Tisch vorhanden ist.

3. Die Spielleitung hat das Recht, einen Spieler in begründeten Fällen vom

    Spielbetrieb auszuschließen. ( Trunkenheit, grobe Beleidigung, unsportliches

    Verhalten oder absichtliches Falschspielen) Der betreffende Spieler zahlt eine

    Strafe in Höhe von 20,00 € in die Clubkasse.

§ 3

Spielweise.

1. Gespielt wird unter Leitung eines Spielleiters.

2. Es werden jeweils zwei Serien zu 36 Spielen ( Preisskat ) und zwei Serien zu 24

    Spielen ( Clubmeisterschaft ) nach der Internationalen Skatordnung gespielt,

     sofern nicht in dieser Spielordnung etwas anderes bestimmt wird.

3. Zur 1. und 2. Serie eines jeden Spieltages werden die Spieler zu den

    einzelnen Tischen ausgelost (Preisskat).

3a. Zur 1. Serie wird gelost und zur 2. Serie wird gesetzt. ( Clubmeisterschaft )

4. Verlorene Spiele werden in die Vereinskasse mit 0,50 € für das 1. - 3.

    verlorene Spiel und 1,00 € ab dem 4. verlorenen Spiel abgerechnet

    (Schüler zahlen die Hälfte ).

§ 4

Spielaufgabe und -abbruch.

1. Erfolgt eine Spielaufgabe am 4er-Tisch, so ist die begonnene Liste als 

     3er-Tisch zu Ende zu spielen.

2. Erfolgt eine Spielaufgabe am 3er-Tisch, so bestimmt die Spielleitung einen

    Spieler, der die Liste nach Beendigung seiner eigenen Liste weiter fortsetzt.

3. Der ausscheidende Spieler wird mit seinen bis zum Abbruch eingebrachten

    Punkten abgerechnet und gewertet.

4. Jedes Spiel ist zu Ende zu spielen, allein der Alleinspieler hat das Recht ein

    Spiel aufzugeben oder zu verkürzen. Gegenspieler dürfen in

    Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Mitspielers ein Spiel aufgeben

    ( Null Ouvert, Grand Ouvert ). Zuwiderhandlungen werden mit 15,00 €

    Strafgeld für die Clubkasse geahndet.

§ 5

Spielleiter und Schiedsgericht.

Der Kassenwart am jeweiligen Spielabend ist der Spielleiter.

1. Der Spielleiter ist verantwortlich für den Spielbetrieb, insbesondere

  a) die Einhaltung des pünktlichen Spielbeginns und –endes,

  b) die Ausgabe und Einziehung der Spielkarten und Spiellisten,

  c) die Einziehung der Spiellisten und deren Abrechnung mit dem

    Listenführer,

  d) die Endabrechnung mit dem Kassenprüfer,

  e) die ordnungsgemäße Führung der Listen und Tabellen.

2. Die jeweiligen Punktestände werden vom Spielleiter vor jedem

    Spielabend bekanntgegeben oder erfolgt durch Aushang der Spielliste.

3. Bei Streitigkeiten ist unverzüglich ein Schiedsrichter an den Tisch zu rufen.

    Dieser Schiedsrichter soll nach Möglichkeit ein Spieler mit

    Schiedsrichterausweis des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV) sein.

    Steht ein solcher Spieler nicht zur Verfügung, benennt die Spielleitung

    einen anderen geeigneten Spieler als Schiedsrichter. Die Entscheidungen

    des Schiedsrichters sind mit Wirkung auf den jeweiligen Spielabend

    endgültig.

4.  Es wird ein Schiedsgericht gebildet.

     Das Schiedsgericht besteht aus:

  a) dem Spielleiter,

  b) allen Mitgliedern mit DSkV-Schiedsrichterausweis.

     Das Schiedsgericht tritt zusammen, wenn ein Spieler eine getroffene

     Schiedsrichterentscheidung anficht. Das Schiedsgericht entscheidet nach

     Anhörung aller an der strittigen Entscheidung beteiligten Spieler mit

     einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit bleibt es bei der ursprünglich

     ergangenen Entscheidung.

 

§ 6

Meisterschaften des DSkV.

1. Zur Teilnahme an der Einzelmeisterschaft der Verbandsgruppe werden die

    Spieler in der Reihenfolge der letzten Vereinsmeisterschaft gemeldet. Bei

    Verzicht eines qualifizierten Spielers rückt der Nächste nach.

2. Startgelder bei Verbandsgruppen-Meisterschaften sowie beim Damenpokal

    werden vom Verein übernommen.

3. Bei Übernachtungen wird ein Zuschuss in Höhe von 30,00 € pro Teilnehmer

    und Veranstaltung gezahlt.

4. Die Einteilung der Mannschaften erfolgt durch die teilnehmenden Spieler an

    einem separaten Abend, der vom Vorstand einberufen wird.

5. Beim Ligaspielbetrieb wird die Mannschaft durch den Mannschaftsführer

    bestimmt. Der Vorstand hat ein Veto-Recht. Jeder Teilnehmer erhält für

    diesen Tag 10,00 € Speisegeld und der Fahrer zusätzlich ein Kilometergeld

    in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (einfache Fahrt) . Es sind

    Fahrgemeinschaften zu bilden.

§ 7

Ehrungen und Preise.

1. Die 3 Bestplatzierten der Clubmeisterschaft erhalten einen Pokal sowie eine

    Urkunde. Der erste Platz erhält einen Wanderpokal.

2. Die 6 Bestplatzierten erhalten einen vom Vorstand festgelegten Geldpreis.

3. Die 3 Bestplatzierten der Pokalmeisterschaft erhalten einen Pokal und eine

    Urkunde, der Erste auch einen Wanderpokal.

4. Die Clubpokale sind Wanderpokale, die Eigentum des Clubs bleiben!

    Nach mindestens dreimaligem Gewinn kann der letzte Gewinner den Pokal

    behalten.

§ 8

Preisskat.

1. An jedem Freitag findet ein Preisskatturnier, das in die Jahreswertung

    eingeht, statt. Für Clubmitglieder ist die Teilnahme mindestens einmal innerhalb

    von 4 Wochen Pflicht. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes Fehlen durch

    Arbeit oder Krankheit. Der Vorstand ist immer darüber zu informieren!

2. Der Einsatz beträgt 4,00 € je Serie. ( Schüler bis 18 Jahre zahlen die Hälfte. )

3. Die ersten fünf Platzierten erhalten einen Fleisch- oder Sachpreis. Der

    Letztplatzierte erhält einen Trostpreis.

4. Besonderheiten hierzu siehe § 1.

§ 09

Fairness-Pokal.

1. Der Fairness-Pokal ist ein dem Verein gestifteter Wanderpokal, der für die

    Dauer eines Jahres beim Gewinner verbleibt. Nach mindestens

    dreimaligem Gewinn kann der letzte Gewinner den Pokal behalten.

2. Die Bewertung soll Freundlichkeit, Verhalten gegenüber anderen

    Mitspielern, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft widerspiegeln.

3. Die Wahl erfolgt am 1. Spieltag im Oktober.

4. Jedes Mitglied kann bis zu 3 anderen Mitgliedern jeweils eine Stimme geben.

5. Die eigene Person soll nicht bewertet werden.

6. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 10

Teilnahme der Clubmitglieder.

    Die Mitglieder sind verpflichtet mindestens einmal in 4 Wochen an einer

    Clubveranstaltung ( Clubmeisterschaft 1. und 3. Dienstag im Monat oder am

    Preisskat jeden Freitag ) teilzunehmen. Nichterscheinen zieht ein Strafgeld in

    Höhe von 25,00 € nach sich. Ausgenommen ist nur ein entschuldigtes 

    Fernbleiben wegen Arbeit oder Krankheit( ist telefonisch oder schriftlich dem

    Vorstand zu melden ).

Inkrafttreten.

Diese Spielordnung tritt zum 05.07.2008 in Kraft

Der Vorstand der „ Dorfbuben"

geändert am 14.11.2009

geändert am 29.05.2010